Der Weg zur Kur. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen und erfahren wie Sie Ihre Kur & GVA beantragen können.
Der Antrag für einen Kuraufenthalt oder die Gesundheitsvorsorge Aktiv im REDUCE Gesundheitsresort Bad Tatzmannsdorf wird entweder von einem Arzt (Haus- oder Facharzt) oder einer Krankenhausabteilung ausgestellt. Dieser wird dann bei Ihrer Sozialversicherung zur Bewilligung eingereicht. Grundsätzlich kann jede Person (Erwerbstätige, Pensionist:innen...), die sozialversichert ist, eine Kur bwz. Gesundheitsvorsorge Aktiv Aufenthalt beantragen.
Hier können Sie sich das Formular für den Kurantrag downloaden - Geben Sie als Wunscheinrichtung "Reduce Kurhotels Bad Tatzmannsdorf" an:
Formular Antrag auf Kur-, Erholung und Rehabilitation als pdf
Sie suchen ein Resort bzw. eine Kureinrichtung in Österreich mit veganer Küche?
Nach einem speziell entwickelten Konzept von Haubenkoch und Vegan-Coach Siegfried Kröpfl bieten wir unseren Gästen als einzige Kureinrichtung in Österreich auch vegane Speisen im Rahmen der Kur bzw. der GVA an.
Liebhaber von klassisch, bodenständigen Fleischgerichten, leichter und vitaler Kost, aber auch Veganer finden Sie bei uns bestimmt die richtige kulinarische Auswahl.
Im Rahmen Ihrer Kur oder GVA haben Sie bei uns die Möglichkeit, die spannende und gesunde Alternative, als Ergänzung zur konventionellen Küche, auszuprobieren.
Achten Sie bitte darauf, dass der medizinische Sachverhalt von Ihrem Arzt oder Krankenhaus möglichst klar und detailliert im Kurantrag angegeben wird. Sie erleichtern damit Ihrer Versicherung die Entscheidung und die Auswahl der optimalen Kuranstalt. Die angegebenen Wünsche hinsichtlich Kurort bzw. der Kuranstalt werden meist berücksichtigt.
Warten Sie den positiven Bewilligungsbescheid unbedingt ab, ehe Sie die Kur antreten. Die meisten Versicherungen lehnen eine nachträgliche Kostenübernahme ab. Nach Einlangen der Kostenübernahmeerklärung bei uns, wird Ihnen der Kurtermin zeitgerecht übermittelt. Kuraufenthalte, die ohne Angabe von Gründen nicht angetreten werden, haben eine ausnahmslose Stornierung der Kurbewilligung zur Folge.
Bei einem Kuraufenthalt über die Vertragspartner des REDUCE Gesundheitsresorts werden die Kosten direkt mit der Versicherung verrechnet. Sie selbst haben einen Zuzahlungsbeitrag (Selbstbehalt pro Verpflegungstag) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Dieser wird am Ankunftstag an unserer Rezeption eingehoben.
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