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Bewilligte Kur über die Sozialversicherung

Wer kann eine Kur beantragen?

Grundsätzlich kann jede Person, die sozialversichert ist, einen Gesundheitsaufenthalt GVA oder Kur beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass der medizinische Sachverhalt von Ihrem Arzt oder Krankenhaus möglichst klar und detailliert im Kurantrag angegeben wird. Sie erleichtern damit Ihrer Versicherung die Entscheidung und die Auswahl. Die angegebenen Wünsche hinsichtlich Kurort bzw. des Kurzentrums werden meist berücksichtigt. Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen, kann eine Kur oder GVA innerhalb von fünf Jahren zweimal in Anspruch genommen werden. Zwischen zwei Aufenthalten müssen mindestens 18 Monate liegen.

Warten Sie den positiven Bewilligungsbescheid unbedingt ab, ehe Sie Ihren Aufenthalt Kur antreten. Die meisten Versicherungen lehnen eine nachträgliche Kostenübernahme ab. Nach Einreichen der Kostenübernahmeerklärung bei uns, wird Ihnen der Kurtermin zeitgerecht übermittelt.

Was ist die GVA?

Die GVA - Gesundheitsvorsorge Aktiv ist eine Maßnahme der Pensionsversicherungsanstalt. Im Mittelpunkt dieses bedarfsorientieren Programmes steht der Weg zu einem gesunden Lebensstil. Dieser Weg wird mit vorwiegend aktiven Inhalten beschritten. Die Patient:innen werden in der GVA vermehrt in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortlichkeit unterstützt und zu regelmäßiger aktiver Bewegung motiviert. In vertiefenden Vorträgen und Schulungen werden Umsetzungshilfen angeboten, die die Patient:innen aktiv zum Erhalt ihrer psychischen Gesundheit, zur Stressbewältigung und im Umgang mit den immer höher werdenden Anforderungen des Alltages anwenden können. Diese Maßnahmen tragen wesentlich zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit bei nachhaltiger Umsetzung bei. 

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KUR UND GVA BEANTRAGEN

Versicherungspartner GVA & Kur

Seit 1953 ist das REDUCE Gesundheitsresort Bad Tatzmannsdorf Vertragspartner unterschiedlicher Sozialversicherungen und Krankenkassen. Grundsätzlich kann jede Person, die sozialversichert ist (Erwerbstätige, Pensionist:innen...), einen Antrag auf eine Kur bwz. GVA (Gesundheitsvorsorge Aktiv Maßnahme) stellen. Der Antrag für eine Kur oder Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) in den REDUCE Kurhotels Bad Tatzmannsdorf muss entweder von einem Arzt (Hausarzt oder Facharzt) oder einer Krankenhausabteilung ausgestellt sein. Er wird dann bei Ihrer Sozialversicherung zur Bewilligung eingereicht. 

Geben Sie als Wunschkureinrichtung: "REDUCE KURHOTELS BAD TATZMANNSDORF" an!

zum Kurantrag als PDF

Das REDUCE Gesundheitsresort ist als Kureinrichtung Vertragspartner folgender Versicherungen:

  • ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse
  • PV - Pensionsversicherungsanstalt
  • SVS - Sozialversicherung der Selbstständigen
  • BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
  • KFA Graz - Krankenfürsorgeanstalt Graz
  • KFA Wien - Krankenfürsorgeanstalt Wien
  • KFA Villach - Magistrat Villach
  • KUF -  Kranken- und Unfallfürsorge Land Tirol

Die neue Kur - Gesundheitsvorsorge Aktiv

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