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  • Gesundheitsresort

Die Kurbad Tatzmannsdorf GmbH ist bestrebt, ihre Website https://www.reduce.at/ im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
https://www.reduce.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Niedrigere Farbkontraste: Beim Cookie Banner
  • Tastatur-Navigation & Fokusmarkierung: Beim Kalender im Buchungstool und beim Chat-Modul ist der Tastaturfokus teilweise nicht durchgehend möglich.
  • Überschriftenstruktur: Überschriften sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet. 
  • ALT-Texte: Einige Bilder enthalten keine oder nicht aussagekräftige Alternativtexte.
  • Berührungszielbereiche liegen zu nahe beieinander: Bei mobiler Navigation sind die Bereiche zu eng beisammen und die Bedienung daher schwieriger.
  • Formulare und Fehlermeldungen: Fehlermeldungen werden derzeit von Screenreadern nicht korrekt erfasst (aria-describedby). Eine erweiterte technische Anpassung und Update sind hier bereits in Planung. 
  • HTML & Semantik: Einige landmark-Elemente fehlen, was die Orientierung für Nutzer:innen von Screenreadern erschwert.
  • Kompatibilität mit Screenreadern: Aufgrund von teilweise fehlender oder nicht korrekter aria-label und „Skip-to-Content“ Links ist die Nutzung von Screenreadern nicht optimal. 

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Bewegliche Inhalte (Videos, Animationen, Sliders): Nicht alle Inhalte lassen sich stoppen.
  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente wurden vor Inkrafttreten der Barrierefreiheitsvorgaben erstellt und sind daher nicht barrierefrei.

Wir bemühen uns, künftige Dokumente und Videos barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Für bestehende Inhalte bieten wir bei Bedarf barrierefreie Alternativen auf Anfrage an.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

  • Archivierte Inhalte: Ältere PDF-Dateien und Multimedia-Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei.
  • Externe Inhalte und eingebettete Drittanbieter-Dienste: Inhalte von Drittanbietern, sind nicht barrierefrei.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dritten vorgenommenen manuellen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wir arbeiten laufend daran, unsere Angebote und Services barrierefrei zu gestalten.
Eine erweiterte technische Anpassung bzw. ein Update der Website ist bereits in Planung für Umsetzung bis spätestens Ende Quartal 3/2025.

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht an verwaltung (at) reduce. at.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite(n) an.

Kontakt:

Kurbad Tatzmannsdorf GmbH
Am Kurplatz 2
7431 Bad Tatzmannsdorf

E-Mail: verwaltung (at) reduce. at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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